Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 21.07.2003 - 9 K 253/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rückerstattung vorrangiger Sozialleistungen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Rückerstattung vorrangiger Sozialleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 2189/98
Rückerstattungsanspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
Auszug aus VG Sigmaringen, 21.07.2003 - 9 K 253/01
Der für vorrangige Sozialleistungen in die Pflicht genommene Leistungsträger - hier der Beklagte - wird nicht von dem Risiko entlastet, kraft Gesetzes Leistungen erbringen zu müssen, die sich im Nachhinein mangels Sozialleistungsanspruchs als rechtswidrig erweisen und die aber vom Empfänger der Leistung möglicherweise nicht mehr wegen § 45 SGB X zurückzuerlangen sind (vgl. zur Anwendbarkeit der §§ 45, 50 SGB X im Rahmen des § 112 SGB X: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2000 - L 10 U 2189/98 -). - VGH Hessen, 20.03.1990 - 9 UE 2242/88
Rückforderung von Ausbildungsförderung - Jahresfrist; Verletzung der …
Auszug aus VG Sigmaringen, 21.07.2003 - 9 K 253/01
Bei der BAföG-Bewilligung handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 20.03.1990 - 9 UE 2242/88 -).
- VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.396
Prozessstandschaft; Auszubildender; Kosten der Unterkunft
Insbesondere diente der Besuch der 11. und 12. Jahrgangsstufe der Werkstufe des Förderzentrums mit Schwerpunkt geistige Entwicklung der beruflichen Grundbildung des Hilfeempfängers und war nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG förderungsfähig (vgl. Art. 41 Abs. 6 Satz 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der bis 31.7.2007 gültigen Fassung - BayEUG; vgl. VG Sigmaringen, U.v. 21.7.2003 - 9 K 253/01 - juris).