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   VG Sigmaringen, 21.07.2003 - 9 K 253/01   

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VG Sigmaringen, 21.07.2003 - 9 K 253/01 (https://dejure.org/2003,25048)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21.07.2003 - 9 K 253/01 (https://dejure.org/2003,25048)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 9 K 253/01 (https://dejure.org/2003,25048)
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  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 2189/98

    Rückerstattungsanspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.07.2003 - 9 K 253/01
    Der für vorrangige Sozialleistungen in die Pflicht genommene Leistungsträger - hier der Beklagte - wird nicht von dem Risiko entlastet, kraft Gesetzes Leistungen erbringen zu müssen, die sich im Nachhinein mangels Sozialleistungsanspruchs als rechtswidrig erweisen und die aber vom Empfänger der Leistung möglicherweise nicht mehr wegen § 45 SGB X zurückzuerlangen sind (vgl. zur Anwendbarkeit der §§ 45, 50 SGB X im Rahmen des § 112 SGB X: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2000 - L 10 U 2189/98 -).
  • VGH Hessen, 20.03.1990 - 9 UE 2242/88

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Jahresfrist; Verletzung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.07.2003 - 9 K 253/01
    Bei der BAföG-Bewilligung handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 20.03.1990 - 9 UE 2242/88 -).
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.396

    Prozessstandschaft; Auszubildender; Kosten der Unterkunft

    Insbesondere diente der Besuch der 11. und 12. Jahrgangsstufe der Werkstufe des Förderzentrums mit Schwerpunkt geistige Entwicklung der beruflichen Grundbildung des Hilfeempfängers und war nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG förderungsfähig (vgl. Art. 41 Abs. 6 Satz 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der bis 31.7.2007 gültigen Fassung - BayEUG; vgl. VG Sigmaringen, U.v. 21.7.2003 - 9 K 253/01 - juris).
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